Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist immer dann verpflichtend, wenn ein Unternehmen mit Sitz innerhalb der Europäischen Union personenbezogene Daten auf seiner Website erfasst und verwertet. Dabei ist es unerheblich, wo die Verarbeitung dieser Daten stattfindet. Das bedeutet: Auch ein Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU (z. B. in der Schweiz) muss die DSGVO beachten, wenn es Produkte oder Dienstleistungen innerhalb der EU anbietet, eine Niederlassung innerhalb der EU unterhält oder innerhalb der EU personenbezogene Daten verarbeiten lässt (Auftragsverarbeitung).
Im Regelfall ist immer dann eine Datenschutzerklärung in den Landessprachen der EU-Zielländer erforderlich, in denen die Waren oder Dienstleistungen EU-Kunden offeriert werden. Eine fehlende oder fehlerhafte Datenschutzerklärung stellt mitunter einen Datenschutzverstoß dar.
Knapp 54 % aller Online-Inhalte werden auf Englisch angeboten. Damit ist Englisch die Lingua franca des Internets und zur Bereitstellung Ihrer Datenschutzbestimmungen in einer klaren, einfachen Sprache und leicht zugänglicher Form bestens geeignet.
Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern herrscht für Unternehmen mit Sitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz die Impressumspflicht. Ausmaß und Mindestangaben sind gesetzlich geregelt und können sich aber je nach Landesrecht unterscheiden. Anbieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten müssen sich nicht an die Impressumspflicht nach z. B. deutschem Recht halten, sondern allein an den entsprechenden Vorschriften des Staates, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat (Herkunftslandprinzip). Im Online-Bereich ist das Impressum der Teil einer Webseite, in dem Angaben zum Seitenbetreiber aufgeführt sind (Anbieterkennzeichnung). Dies ist auch im Zusammenhang mit dem Datenschutz von Bedeutung, denn das Impressum gibt Auskunft über den Datenerheber und ermöglicht Nutzern eine Kommunikation mit Verantwortlichen. Neben der Erfüllung von rechtlichen Anforderungen ist das Impressum also eine Art Visitenkarte, um dem Webseiten-Nutzer die Möglichkeit zu geben, die Seriosität des Anbieters zu überprüfen.
Gängige Auffassung ist, dass ein Impressum in den Sprachen der übrigen Webseite angeboten werden muss. Mehr noch als bei der DSGVO-Datenschutzerklärung sollte ein Impressum in Englisch auf Ihrer mehrsprachigen Website nicht fehlen. Zusammen mit Deutsch erreichen Sie so 80 % aller Verbraucher:innen im größten gemeinsamen Wirtschaftsraum der Welt.
Viele Anbieter stellen Generatoren für DSGVO-Mustervorlagen bzw. Impressum-Vorlagen kostenlos zur Verfügung – auch auf Englisch. Das ist praktisch, doch diese Texte stammen oft aus einer maschinellen Übersetzung der zusammengestellten Textbausteine, verwenden inkonsistente (oder sogar falsche) Terminologie und berücksichtigen nicht Ihre individuellen Anpassungen und Ergänzungen. Daher sind diese Übersetzungen nicht selten mangelhaft. Das kann teuer werden! Ihr Fachübersetzer sorgt für die korrekte und einheitliche Übersetzung der Rechtsbegriffe und stellt sicher, dass Sie die Informationen in der Zielsprache präzise, transparent, in leicht zugänglicher Form und in einer klaren und einfachen Sprache bereitstellen können. Dabei auch nicht zu verachten ist der „Plausibilitätscheck“, dem Ihr Ausgangstext während der Übersetzung unterzogen wird.
Kontaktieren Sie uns 24/7 mit näheren Angaben zu Ihrem Text (wie Thema, Wortanzahl, Wunschtermin, Zielgruppe).
Wir klären mit Ihnen Ihre individuellen Wünsche und Erwartungen und erstellen Ihnen ein passendes Angebot.
Nach Beauftragung erhalten Sie Ihre individuelle Übersetzung bis zum vereinbarten Termin. Dabei halten wir Sie während des gesamten Prozesses stets über den Fortschritt auf dem Laufenden.